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GBM-Essen Blog

Hagen Reimers | 01/25

Eistage in der Bauplanung

Unser neues Widget sorgt für mehr Sicherheit und Realismus in Ihren Angeboten

Die Planung und Steuerung von Bauprojekten bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Besonders in den Wintermonaten kann kaltes Wetter den Baufortschritt erheblich verzögern. Eistage– also Tage, an denen die Höchsttemperatur 0 °C nicht übersteigt – führen zu gefrorenem Untergrund und können Arbeiten im Erd- und Tiefbau, das Betonieren oder auch bestimmte Abdichtungsmaßnahmen erschweren oder unmöglich machen. Um diese Überraschungen zu vermeiden, ist eine realistische Einschätzung der Wetterbedingungen essenziell. Wir bieten ab heute ein kostenloses Widget an, dass genau diese Planungssicherheit erhöht. Mit Hilfe von über 850 Wetterstationen in Deutschland und einer retrospektiven Datenauswertung der vergangenen zehn Jahre können Unternehmen bereits in der Angebotsphase realistische Informationen über zu erwartende Eistage erhalten bzw. können Auftraggeber die angebotene Planung hinterfragen. Indem Sie einfach die Projektadresse oder Koordinaten und den gewünschten Zeitraum eingeben, berechnet das Widget die durchschnittliche Anzahl von Eistagen für Ihre spezifische Projektsituation in Analogie zur Empfehlung von Kapellmann (Kapellmann/Messerschmitt, § 6 VOB/B, Rdn. 26).

Warum sind Eistage in der Bauplanung so wichtig?

Eistage bedeuten für viele Baugewerke Einschränkungen – vom Aushub bis zum Betonieren und Mauern. Bleibt der Boden gefroren, verlängern sich die Arbeitsabläufe, so weit - so trivial. Wer in seinem Projektplan nicht ausreichend Puffer für diese Witterungsbedingungen einkalkuliert, läuft Gefahr, in Verzug zu geraten. Wichtiger ist jedoch: Liegt die tatsächliche Zahl an Eistagen in einem Bereich, der dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht, ist eine Verzugsanmeldung oft nur schwer durchzusetzen. Sie als Auftraggeber und letztendlich auch Gerichte können argumentieren, dass diese Wetterbedingungen vorhersehbar waren und entsprechend in den Terminplan oder das Angebot hätten eingearbeitet werden müssen. Erst bei "unabwendbaren" und hierin auch nicht kalkulierbaren, externen Einflüssen kann eine Vergütung bzw. Verzugsmeldung geltend gemacht werden. Das BGH hat aber bereits in seinem Urteil von 1973 (BGH, Urteil vom 12.07.1973, Az.: VII ZR 196/72) klargestellt, dass die Vergütung bzw. der Verzug nur zu dem oberhalb des zu erwartenden Niveaus eintretenden Einflüssen zu werten ist. Somit sind bei zehn Tagen durchschnittlichem Eistagen und einer 15- tägigen Kältewelle nur fünf Tage Verzug anrechenbar.

GBMpic_ Schwarzes Quadrat ohne sichtbare Elemente, erinnert an die Grundphasen eines 3D-Modells.
Ausschnitt: BGH, Urteil vom 12.07.1973, Az.: VII ZR 196/72

Gesetze, Regeln und Richtlinien

•   HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure): Zwar wird das Wetter hier nicht konkret thematisiert, jedoch spielt eine realistische Terminplanung bei der Leistungsbeschreibung und Kalkulation im Rahmen der HOAI durchaus eine Rolle. Planer können dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie mit offenkundigen Wetterrisiken nicht rechnen. •  §6 VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen): In den Regelwerken der VOB wird die vertragsgerechte Ausführung unter Berücksichtigung aller Umstände gefordert. Wer hier unzureichende Puffer für witterungsbedingte Bauunterbrechungen ansetzt, kann in Schwierigkeiten geraten, wenn sich der Baufortschritt verzögert, denn "sind die Behinderungen vorhersehbar oder im gewöhnlichen Maß zu erwarten", hat der Auftragnehmer in der Regel keinen Anspruch auf Verlängerung der Ausführungsfrist oder zusätzliche Vergütung. •  BGB-Werkvertrag: Bei Bauverträgen nach BGB kann die Frage einer behinderungsbedingten Leistungszeitverlängerung aufkommen. Ist die Behinderung aber durch gängige Wetterbedingungen verursacht und damit vorhersehbar, entsteht meist kein Anspruch auf Verlängerung.

GBMpic_ Eine Person in einem orangefarbenen Schutzanzug steht im Winter neben einem schneebedeckten gelben Bagger auf einer Baustelle.

Planbarer bauen dank Wetter-Widget

Mit unserem neuen Widget können Sie schon in der Planungs- und Angebotsphase abschätzen, wie viele Tage voraussichtlich durch Frost beeinträchtigt werden könnten. Das hilft, realistische Zeitpuffer zu kalkulieren, die Projektphasen genauer abzuschätzen und überzeugende Angebote zu erstellen, die auch rechtlich auf sicherem Fundament stehen. Gleichzeitig stärkt diese transparente Planung das Vertrauen Ihrer Auftraggeber und Partner, da Sie nachweisen können, dass Sie Eistage in die Terminplanung einbezogen haben. Das Beste daran: Unser Widget ist kostenlos. Wir möchten damit einen Beitrag leisten, um das Bauen in Deutschland sicherer und planbarer zu gestalten. Wer frühzeitig weiß, dass er beispielsweise an drei bis fünf Tagen im Januar mit Frost rechnen muss, kann gezielt Maßnahmen ergreifen – etwa das Einplanen von zusätzlichen Fristen, das Bereitstellen von geeigneten Maschinen oder Schutzmaßnahmen gegen Kälte. Wir freuen uns, Ihnen mit unserem kostenlosen Service ein echtes Hilfsmittel an die Hand zu geben, damit Sie das Bauen in Deutschland nicht nur effizienter, sondern auch sicherer gestalten können.

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